Wirtschaftsverwaltungsrecht

Wir beraten unsere Mandanten umfassend im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Dieses betrifft sowohl Genehmigungsverfahren zur Errichtung von baulichen Anlagen, wie auch komplexe Fachplanungsverfahren zur Zulassung industrieller Anlagen oder von Infrastruktureinrichtungen nach dem BImSchG, FStrG usw.

Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten in wasser- und sonstigen umweltrechtlichen sowie (kommunal-)abgabenrechtlichen Verfahren. Auch die Beratung von öffentlichen Körperschaften bei der Gestaltung von Satzungen gehört zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Besonderes Know-how haben wir dabei im Zusammenhang mit Public-Private-Partnership-Projekten entwickelt. Eine Vielzahl solcher Projekte – darunter auch ein Pilotprojekt im Bereich des privat finanzierten Straßenbaus – wurden von uns in den vergangenen Jahren umfassend begleitet.

Vor dem Hintergrund der meist schon in zeitlicher Hinsicht für alle Parteien unbefriedigenden Verwaltungsrechtsstreitigkeiten ist dabei unser Ziel stets die Erarbeitung und Durchsetzung einer maßgeschneiderten Lösung, die trotz ihres Kompromisscharakters in der Regel am besten geeignet ist, Investitionshindernisse auszuräumen.