Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht gehört von Anfang an zu den Kernkompetenzen unserer Sozietät.

Die baubegleitende Rechtsberatung und Betreuung unserer Mandanten in der Projektentwicklung erstreckt sich dabei vom Wohn- und Gewerbebau über den Anlagenbau, den Verkehrswegebau bis hin zum Kraftwerksbau.

Einer unserer Schwerpunkte dabei ist das Projektmanagement. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Gestaltung und Verhandlung verschiedenster Vertragsarten für Bauherren, Bauträger und Bauunternehmen im nationalen und internationalen Bereich. Wir begleiten auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen kompetent das gesamte Projekt von der Planung und Vertragsgestaltung bis zur Fertigstellung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung.

Zu unserem täglichen Brot gehört auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungs- und Zahlungsansprüchen und die Abwicklung von Folgestreitigkeiten sowohl im Verhandlungswege als auch vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten einschließlich der Durchführung von Selbständigen Beweisverfahren. Architekten und Ingenieure beraten und vertreten wir in allen Fragen der Vertragsgestaltung, der Haftung und der Durchsetzung von Vergütungsforderungen.

Für unsere am Bau beteiligten Mandanten bieten wir Schulungen unter anderem zur Vertragsgestaltung, Nachtragsmanagement und Bauabwicklung an.