Grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen

Eine unserer Spezialdisziplinen ist die grenzüberschreitende Rechtsberatung. Wir arbeiten hierzu eng mit Anwaltskanzleien in Frankreich, in der Schweiz, in den Niederlanden, in der Türkei und in Russland zusammen.

In einer Welt, in der die trennenden Wirkungen von Grenzen mehr und mehr verblassen, sind grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen an der Tagesordnung. Insbesondere Investitionen durch Unternehmen und family offices im Ausland oder aus dem Ausland führen zu hohem interdisziplinären Beratungsbedarf.

Auch wenn wir selbst nur im deutschen Recht beraten können, haben wir in zahlreichen Fällen eine besondere Kompetenz in der Zusammenstellung und der Leitung von Beratungsteams aus verschiedenen Rechtsordnungen erworben. Wir bieten insbesondere eine Abstimmung der unterschiedlichen Berater auf eine einheitliche Strategie, um Ihnen einen Handlungsvorschlag unterbreiten zu können.

Hilfreich ist dabei die interkulturelle Kompetenz, die unsere Berater durch Auslandsaufenthalte gewonnen haben.