Handels- und Gesellschaftsrecht

Stehen Sie Konfektionsware kritisch gegenüber? Wir auch. Gesellschaftsrecht bedeutet Maßschneiderei.

Der Gesetzgeber hat einen numerus clausus der Gesellschaftsformen geschaffen (z.B. GmbH, AG, PartG, KG, oHG, GbR etc.). Das enthebt die beratenden Juristen nicht von der Verpflichtung gegenüber dem Mandanten, gesetzlich zulässige Gestaltungsformen aufzugreifen und auf diesen "zuzuschneidern".

Persönliche und branchenspezifische Zielsetzungen einerseits und steuerrechtliche Vorfragen andererseits bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Tätigkeit der Gesellschaft. 

Die gedankliche Vorwegnahme möglicher Gesellschafterstreitigkeiten sind ebenso unerlässlich wie eine qualifizierte Nachfolgeregelung im Falle des Versterbens eines Gesellschafters. Dann wird das gesellschaftsrechtliche "Kleid" passen.

Zu unseren Kernkompetenzen zählt, dass wir die Schnittstelle zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Insolvenzrecht besetzen.

Unsere langjährige Erfahrung, regelmäßig von einem führenden Insolvenzverwalter beauftragt zu werden, versetzt uns in die Lage, Unternehmenskrisen früh zu markieren und zur Gesellschafter- oder Geschäftsführerhaftung führende Handlungen unserer Mandanten zu vermeiden