Medizinrecht

Wir beraten Ärzte und ärztliche Kooperationen sowie medizinische Einrichtungen bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen beispielsweise für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Darüber hinaus sind wir schwerpunktmäßig für mehrere überregional orientierte Krankenhausgesellschaften in Nordrhein-Westfalen tätig.

Gefordert werden wir hier in gesellschaftsrechtlichen, vertragsarzt- und kassenarzt- sowie arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen. Arztspezifische steuerlichen Aspekte beherrschen wir und entwickeln mit unseren Mandanten Konzepte und Lösungen der Zusammenarbeit von ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen und interdisziplinären Kooperationen.

Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Auseinandersetzung der Praxis und beraten und vertreten sie in allen anderen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. 


Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir maßgeschneiderte Kooperations- und Nachfolgelösungen und gestalten Übertragungsverträge.