Bildungsrecht

Schulrecht, insbesondere Schulzugang 

Wir beraten Eltern, deren Kind nicht an der gewünschten Schule aufgenommen wird, aber auch bei als unberechtigt empfundenen schulischen Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungen, Prüfungsentscheidungen etc.. Das Prüfungs- und Ordnungsrecht der Schulen weist naturgemäß einen größeren Ermessensspielraum auf, doch auch dort gelten Regeln, deren Einhaltung verlangt werden kann. Insbesondere wenn es um versetzungsrelevante Entscheidungen geht, steht dahinter immer ein Lebensjahr des Kindes, das es länger in der Schule verbringen soll. In allen Fällen ist Eile geboten, da die Reaktionsfristen auf Bescheide, Zuweisungsentscheidungen etc. in der Regel nur kurz bemessen sind.

Hochschulrecht, insbesondere Hochschulzugangsrecht

Wir beraten (angehende) Studenten, die den begehrten Studienplatz nicht bekommen haben. Auch hier ist es uns in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen gelungen, den Anspruch auf einen Studienplatz erfolgreich durchzusetzen. Dabei gilt es die Besonderheiten des Verfahrens, die für die gewünschte Hochschule bestehen, zu berücksichtigen.

Auch in diesen Fällen ist regelmäßig Eile geboten, da die Reaktionsfristen auf Bescheide in der Regel nur kurz bemessen sind und ggf. Ausschlußfristen für bestimmte Anträge (z.B. Überkapazitätsantrag) beachtet werden müssen.