Mietrecht

Nach der gesetzlichen Definition sind Mietverhältnisse „Dauerschuldverhältnisse“. Sie binden die Parteien persönlich über einen längeren Zeitraum. Das Zeit- und das Individualelement prägen das Mietverhältnis. Pre-Conflict-Management“, „vorbereitende Konfliktbewältigung“, wollte man die anwaltliche Tätigkeit auf eine Formel reduzieren, hier wäre sie gefunden.

Soll ein Mietverhältnis erfolgreich, mithin störungsfrei, sein, kann die Verfolgung rechtlicher Interessen nur auf einen Ausgleich nicht notwendig konträrer Rechtspositionen von Vermieter und Mieter abzielen. Denn beide bleiben – zumindest für eine bestimmte Dauer – miteinander verbunden.

LSL RECHTSANWÄLTE knüpfen an diesen offenkundigen, aber im Rechtsalltag doch häufig missachteten Erfahrungssatz an. Die Lokalisierung möglicher Konfliktpotentiale und der gebotene Interessenausgleich zu Beginn einer längerfristigen vertraglichen Bindung müssen Kernthemen einer anwaltlichen Beratungstätigkeit im Mietrecht sein.

Dies schließt in gleicher Weise die Bereitschaft und unseren Willen ein, Vertragsverstöße einer Partei mit den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln nachdrücklich zu begegnen. Der Einschluss der jeweils aktuellen Rechtsprechung im Mietrecht ist hierbei Voraussetzung. Denn die Sicherstellung beiderseitiger Vertragstreue ist unverzichtbar – insbesondere aufgrund der temporalen und personalen Struktur mietrechtlicher Dauerschuldverhältnisse.