Vergaberecht

Durch den Einfluss des europäischen Rechts ist die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber in vielen Fällen justitiabel geworden. Dieses hat sowohl auf Seiten der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer zur Aufgabe „lieb gewordener“ Verhaltensweisen geführt. Dabei ist gerade dieses Rechtsgebiet sehr stark durch formelle Fallstricke und ebenso eng wie versteckt gesetzte Ausschlußfristen geprägt, die bereits in der Bewerbungsphase einen hohen Beratungsbedarf bei Auftraggebern und Auftragnehmern auslösen. Da Fehler und Versäumnisse nachträglich oftmals nicht korrigiert werden können, ist in diesem Bereich eine projektbegleitende Rechtsberatung besonders wichtig.

Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen, Dienstleistungen  und freiberuflichen Leistungen. Dabei begleiten wir Vergabeverfahren meist auf Bieterseite und vertreten unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten.

In besonderen Fällen beraten wir auch öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Ausschreibungen.