Freiheit ist ein Luxus, den sich nicht jedermann leisten kann
(Otto von Bismarck 01.04.1815-30.07.1998)

Das Strafrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich von allen anderen unterscheidet: Es ist das Einzige, dass unmittelbar und urplötzlich in dem Verlust der persönlichen Freiheit münden kann. Fast täglich kann man der Presse entnehmen, dass es einen mehr oder minder bekannten Prominenten in Form der Untersuchungshaft „erwischt“ hat.

Ein verlorener Zivilprozess stellt ein Ärgernis dar, möglicherweise führt er im Extremfall auch zum wirtschaftlichen Ruin. Ganz anders das Strafrecht. Hier kann ein verlorener Prozess nicht nur zu erheblichen Geldstrafen oder Berufsverboten führen, sondern und auch schneller als allgemein angenommen zum Verlust der persönlichen Freiheit. Die wirtschaftliche Existenzgefährdung und der Verlust des gesellschaftlichen Ansehens sind regelmäßig die Folgen.

LSL Rechtsanwälte verfügen über eine gewachsene Expertise im Bereich des (Wirtschafts-) Strafrechts. Rechtzeitig eingeschaltet, gelingt es uns, die Eigendynamik, die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Strafverfahren entwickeln können, im Sinne unserer Mandanten zu kanalisieren. Ungerechtfertigten Strafvorwürfen wird so der Boden entzogen.

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes reicht es heute nicht mehr aus, nur die Strafvorschriften zu kennen. Gerade weil die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse einiger Staatsanwaltschaften – wohlwollend ausgedrückt – ausbaufähig sind, ist es zwingend erforderlich, gleich zu Beginn der Ermittlungen einige „Missverständnisse“ auszuräumen, um einen unnötig hohen Ermittlungsdruck zu vermeiden/beseitigen.

LSL Rechtsanwälte verfügt über die notwendigen, betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Die Zielsetzung ist eindeutig: Unsere Mandanten sollen ihren beruflichen und privaten Tätigkeiten nachgehen können – jenseits strafrechtlicher Verfolgungsmaßnahmen