Insolvenzrecht

Die deutsche Volkswirtschaft zählt noch immer zu den vermögenden Wirtschaftsordnungen der Welt. Globalisierung, sterbende Geschäftsmodelle und Herausforderungen wie die Covid-19-Pandemie überfordern aber auch manches Unternehmen. Krisen werden durch Managementfehler verstärkt.

Es fehlt vielfach an eingespielten Mechanismen zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Die Zerschlagung volkswirt­schaftlicher Werte und der Verlust von Arbeitsplätzen erscheint manchen noch immer als vermeintlich wirtschaftliche Lösung. Dies ist zu kurz gegriffen.

Es ist davon auszugehen, dass mindestens 40% aller Unternehmenszusammenbrüche bei rechtzeitiger und qualifizierter Beratung vermeidbar gewesen wären. Geboten ist ein Kriseninterventionsmanagement.

LSL RECHTSANWÄLTE berät Unternehmen vor und in der Krise mit der klaren Zielsetzung der Fortführung vor oder innerhalb der Insolvenz. Die Anforderungen sind vielfältig: Sie können nur unmittelbar mit der Mandantschaft und gegebenenfalls weiteren Beratern bewältigt werden. Es gilt zunächst den status quo zu sichern und die akute Erosion in die Unternehmenszerschlagung zu vermeiden. Auf einer solchen Basis wären die rechtlichen Folgen einer gegebenenfalls strategischen Neuausrichtung zu prüfen, Umstrukturierungen juristisch zu flankieren, ein Personal- und Kostenmanagement zu begleiten sowie Gläubigerverhandlungen zu gestalten.

Insolvenzbezogene Haftungstatbestände, die häufig auch erfahrenen Geschäftsleuten nicht transparent sind, gilt es zu vermeiden.

Als Fazit soll bleiben: Es geht weiter!