Immobilienrecht

Grund und Boden lassen sich nicht beliebig vermehren. Schon deshalb sind sie regelmäßig Wirtschaftsgüter von erheblichem Wert. Der Gesetzgeber machte aus der „Not eine Tugend“: Eine vielfach geförderte Bildung des Grundeigentums, etwa durch Schaffung des Wohnungseigentums, die Gewährung gezielter Steuervorteile und nicht zuletzt die Entwicklung von Liegenschaften als Anlageobjekte des Kapitalverkehrs lösten das Immobilienrecht als unselbständigen Teil aus dem Gefüge des alten BGB heraus.

Heutzutage ist das Immobilienrecht als eigenständiges Rechtsgebiet zu begreifen, das ohne vertiefte juristische Kenntnisse nicht mehr bewältigt werden kann.

LSL RECHTSANWÄLTE begleiten langjährig Investoren und Grundeigentümer bei der Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen Ziele als Eigentümer, Veräußerer und Erwerber von Immobiliarvermögen.

Bestandssicherung einerseits und Kapitalisierbarkeit des Grundvermögens andererseits werden programmatisch verstanden und umgesetzt. Verschränkungen mit dem Gesellschaftsrecht finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die Beachtung der Belange eines gewachsenen Anlegerschutzes.

Vertiefte Kenntnisse der notariellen Praxis im Grundstücksverkehr und in den Rechtsfragen der Immobilienfinanzierung runden das Leistungsportfolio von LSL RECHTSANWÄLTE in der Materie des Liegenschaftsrechts ab.