Erbrechtliche Beratung ist heutzutage Vermögenstransferplanung.
Vermögenstransferplanung für sowohl inländisches, als auch ausländisches Vermögen, beruht auf dem Prinzip des "Vermögensübergangs mit warmer Hand". Seine Rechtfertigung findet dieses Prinzip bereits in erbschaftssteuerrechtlichen Fragestellungen, die zum Zeitpunkt des Erbganges auftreten können. Wer schon zu Lebzeiten vorausschauende Vermögensdispositionen trifft, verringert den Verlust seines erarbeiteten Nachlasses zu Gunsten des Fiskus.
Darüber hinaus liefert eine fundierte Vermögenstransferplanung zahlreiche Gestaltungsmittel, um über den Tod hinaus eigenes Vermögen disponieren zu können; auch bei internationalen Bezügen in der Person des Betroffenen oder bezüglich Sachwerten.
Das gilt insbesondere für das mittelständische Unternehmertum. Familien-Holding, Stiftungen oder qualifizierte Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen sind Instrumente vermögensrechtlicher Zukunftssicherung. Im privaten Bereich eröffnen Erbverträge sowie Vereinbarungen über gesetzliche Pflichtteilsrechte einen juristischen Handlungsrahmen für einen Interessenausgleich unter den Hinterbliebenen.
Sorgfältig abgestimmte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen setzen persönliche Werteentscheidungen des Verfügenden in Anbetracht altersbedingten körperlichen Verfalls um. Endlich ist die - gegebenenfalls prozessuale - Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche eine Option, gesetzliche oder gewillkürte erbrechtliche Positionen zu realisieren.
LSL RECHTSANWÄLTE sind Gründer des "Deutschen Erbrechtsinstituts e.V.", einem Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Finanzfachleuten und Versicherungsberatern mit Sitz in Düsseldorf, die sich der Aufklärung der Bevölkerung zu wesentlichen Fragen der Vermögensnachfolge verschrieben haben.