Das einem ständigen Wechsel unterworfene Rechtsgebiet des EDV-Rechts weist der Erfahrung nach drei Besonderheiten auf, die es erforderlich machen, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen.
Das EDV-Recht ist eine vergleichsweise neue Rechtsmaterie. Die Entwicklung in technischer und rechtlicher Hinsicht verlief in den letzten Jahren rasant und häufig genug kann der Gesetzgeber mit der technischen Entwicklung nicht Schritt halten, obwohl er die potentiellen Normadressaten in kurzen Abständen mit neuen Gesetzen konfrontiert.
Zweitens weist das EDV-Recht eine Vielzahl von Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten auf. So sind etwa bei einem professionellen Internetauftritt zwingend die einschlägigen Vorschriften des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ebenso zu berücksichtigen wie Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzes sowie berufs- und gegebenenfalls auch standesrechtliche Besonderheiten. Die Gesetzeslage ist (noch) "Stückwerk", was den Zugang zum EDV-Recht erschwert.
Drittens birgt die Nutzung des Internets neben einer Vielzahl von Chancen auch erhebliche Risiken. Insbesondere diese Gefahren können regelmäßig nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Technikern und Juristen minimiert werden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet, die mit dem Internet/Usenet stets Schritt gehalten hat, kennen wir die maßgeblichen technischen Aspekte, sprechen die Sprache der Techniker und können somit eine an der Praxis orientierte Lösung erarbeiten.
Dabei sind uns die Herausforderungen des Cybercrime durchaus bekannt. Mit Fachleuten aus der Forensik und der Versicherungswirtschaft können wir Sie bei der Erstellung von Schutzkonzepten und der Reaktion auf Angriffe kompetent unterstützen.
LSL RECHTSANWÄLTE zeigen Ihnen auf Grundlage der juristischen und in Kenntnis der technischen Zusammenhänge den sicheren Weg durch den Paragrafendschungel und erarbeiten Lösungen, die zu einem erfolgreichen, zielführenden und rechtlich konfliktfreien Einsatz Ihrer EDV führen.