Arzthaftungsrecht

Einer Schätzung nach werden den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser und Ärzte jährlich rund 10.000 Fälle gemeldet, in denen ein Patient wegen eines Arztfehlers Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert - Tendenz steigend.

Sollten Sie als Arzt oder Krankenhausträger von einem Patienten wegen einer vermeintlichen Fehlbehandlung auf Haftung in Anspruch genommen werden, vertreten LSL RECHTSANWÄLTE Sie bei der Abwehr von Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüchen im Klageverfahren sowie vor den Schlichtungsstellen.

Seit mehr als 15 Jahren werden wir regelmäßig von einem der größten deutschen Haftpflichtversicherer mit der Vertretung der bei ihm versicherten Medizinern zu der Abwehr von Haftungsansprüchen betraut. Die Netzwerkverbindung zu einem unabhängigen Medizingutachterbüro ermöglicht es uns zusätzlich, im Rechtsstreit angefertigte medizinische Sachverständigengutachten zu überprüfen und - bei Bedarf - ein Gegengutachten vorzulegen.

Ihnen als Patienten, die Sie eine ärztliche Fehlbehandlung zu beklagen haben, stehen zwei Wege offen: Neben der Möglichkeit, Ihre Ansprüche auf herkömmlichem Wege gerichtlich einzufordern, bietet das Arzthaftungsrecht auch die Möglichkeit der Realisierung Ihrer Ansprüche über eine Gutachterkommission und Schlichtungsstelle bei den Ärztekammern.

Ein unabhängiger Gutachter erstellt hier auf Anfrage ein Gutachten zu der Frage, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt. Kosten für die Erstattung des Gutachtens fallen nicht an. Auf Grundlage dieser gutachterlichen Stellungnahmen lassen sich Ansprüche aus ärztlichen Kunstfehlern in der Regel erfolgversprechend realisieren.

Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden: Wir begleiten Sie.